Häufig gestellte Fragen
zu unseren Strahlenschutz-Kursen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die am häufigsten zu unseren Strahlenschutzkursen gestellt werden. Die Frage, die Ihnen am Herzen liegt, ist nicht dabei? Kein Problem, benutzen Sie einfach das  Allgemeine Kontaktformular, um uns anzusprechen.

Die Aktualisierungskurse sind für Ärzte und Ärztinnen, MTRA und sonstiges medizinische Personal geeignet, die ihre Kenntnisse oder Ihre Fachkunde im Strahlenschutz aktualisieren möchten. Der 8-stündige Kurs ist für Mitarbeiter*Innen in der Röntgendiagnostik ausreichend, der 12-stündige Kurs (Kombikurs) ist auch für Mitarbeiter*Innen in der Strahlentherapie und Nuklearmedizin.

Die 8-stündigen Aktualisierungskurse finden in der Technischen Hochschule in Lemgo statt (Anfahrt).

Weitere Kurse finden in verschiedenen Kliniken als In-House Kurs statt. Wenn die Kurse auf der Homepage aufgeführt werden, ist eine externe Teilnahme möglich.

Alle angebotenen Strahlenschutzkurse sind von der zuständigen Ärztekammer anerkannt und haben nach erfolgreiche Teilnahme in ganz Deutschland ihre Gültigkeit 

Bei allen Aktualisierungskursen und bei fast allen Kursen zum Erwerb der Fachkunde werden für Ärzte und Ärztinnen Fortbildungspunkte vergeben.

Zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für Personen, die Röntgenstrahlen anordnen oder anwenden, benötigen Sie einen Grund- und Kenntniskurs (24 Stunden, incl. 4 Stunden Praktikum) und einen Spezialkurs in Röntgendiagnostik (20 Stunden incl. 4 Stunden Praktikum). Wenn Sie zeitnah keinen Grund- und Kenntniskurs finden, kann ein reiner 8-stündiger Kenntniskurs sinnvoll sein. Sie erhalten dann auf Antrag eine Kenntnisbescheinigung von der Ärztekammer. Ab diesem Datum dürfen Sie unter Aufsicht Röntgenstrahlen anwenden.

Für Ärzt*Innen ohne Fachkunde im Strahlenschutz, aber mit Kenntniskurs, die als Ärzt*Innen vor Ort bei einer teleradiologischen CT- Untersuchung mitwirken (meist Neurolog*Innen am Anfang ihrer Ausbildung), benötigen einen 8-stündigen Teleradiologiekurs. 

Zum Erhalt der Fachkunde ist eine Aktualisierung alle 5 Jahre notwendig (8 Stunden ohne Praktikum). Für Personen, die in der Nuklearmedizin oder Strahlentherapie arbeiten und für MTRA`s, die eine gesamte Fachkunde haben, ist ein Kombikurs zur Aktualisierung notwendig (12 Stunden an 2 Tagen ohne Praktikum). Aktuell wird dieser Kurs im Klinikum Lippe am Standort Lemgo jeweils im November angeboten.

Für spezielle Situationen wenden Sie sich an Ihre Ärztekammer oder schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer. Wir rufen zurück. Letztendlich sind Sie selbst für die richtige Auswahl des Kurses verantwortlich.

Wenn Sie uns eine Kopie Ihrer Krankschreibung mailen oder anderweitig eine Bestätigung Ihrer Verhinderung nachweisen, können Sie sich für einen anderen Kurs innerhalb von 12 Monaten anmelden, ohne noch einmal zu bezahlen.

Das kommt darauf an. Sie sollten mit Ihrer Ärztekammer Kontakt aufnehmen. Diese wird Ihnen mitteilen, welchen Kurs sie zum Erhalt Ihrer Fachkunde benötigen.

Die Aktualisierungskurse Röntgendiagnostik (8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten), der in der Technischen Hochschule in Lemgo stattfindet, kostet 195  €.

Die Aktualisierungskurse Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie (Kombikurs mit 12 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten), der in der Technischen Hochschule in Lemgo stattfindet, kostet 230  €.

Die Teilnehmergebühr für die In-House Kurse für externe Teilnehmer/innen legt die jeweilige Klinik fest. Sie entspricht etwa den Gebühren der Ärztekammern.

Die Kurse lassen sich als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Leider nein. Die Kurse sind ausschließlich für Humanmediziner und deren Assistenz geeignet.

Die Teilnehmerbescheinigung wird per E-Mail oder mit der Post versendet. Das dauert bis zu 20 Tage. Die Rechnung erhalten Sie online direkt nach Ihrer Anmeldung. Wenn die Rechnung rechtzeitig bezahlt ist, sind Sie verbindlich angemeldet.

Aus Erfahrung haben wir gelernt, dass die Kurse mit vollständiger Anwesenheit der Teilnehmer*Innen interessanter und spannender gestaltet werden können. Deshalb werden wir nur dann Kurse online anbieten, wenn aufgrund gesetzlicher Hygienebestimmungen eine gemeinsame Anwesenheit der Kursteilnemer*Innen nicht gestattet ist.

Wenn sich herausstellt, dass zu wenig Teilnehmer*Innen angemeldet sind, versuchen wir Ihnen einen alternativen Kurs anzubieten. Bei einer plötzlichen Erkrankung  eines Referenten versuchen wir Ersatz zu bekommen. 

Wichtig ist allerdings, dass Sie Ihre Kurse so rechtzeitig planen, dass die 5 Jahresfrist nicht überschritten wird. Sie sollten die Aktualisierung ca. 6 Monate vor Ablauf der Frist einplanen.